Verkauf der Mehrfamilienhausfläche im Neubaugebiet Arsbeck, Auf dem Kamp, 3. Bauabschnitt, insgesamt groß 2.923 m²

Im Bieterverfahren wird eine Mehrfamilienhausfläche im Neubaugebiet Arsbeck, Auf dem Kamp, 3. Bauabschnitt, in einer Größe von 2.923 m² angeboten

Die Vermarktung im Bieterverfahren erfolgt durch:

SEWG Wegberg
Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
der Stadt Wegberg mbH
Rathausplatz 25
41844 Wegberg

Tel. 02434/83-240
E-Mail: m.neumann@sewg-wegberg.de

Das Bieterverfahren startet in Kürze. Hierzu wird ein einheitlicher Gebotsvordruck auf dieser Homepage bereitgestellt.

Durch die politischen Entscheidungsgremien wurden die Voraussetzungen für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern sowie die Vermarktungskriterien im Bieterverfahren festgelegt (Ratsbeschluss vom 20.12.2022), so dass nunmehr in einem öffentlichen Bieteraufruf alle potentiellen Kaufinteressenten aufgerufen werden, ihr Interesse mit Abgabe des Gebotsvordruckes zu bekunden.

Folgende Vermarktungskriterien sind zu beachten:

Das Mehrfamilienhausbaugrundstück (groß 2.923 m²) liegt im Neubaugebiet Arsbeck, Auf dem Kamp 3. Bauabschnitt. Es wird als Einheit veräußert, d.h. eine Aufteilung des Grundstückes in Teilflächen ist nicht vorgesehen, so dass ein „einheitliches Bild“ bei den zu errichtenden Gebäuden gewährleistet ist. Das Startgebot (= Mindestgebot) ist auf 1.000.000,00 € festgelegt. Höhere Gebote sind möglich und werden bei einem Zuschlag berücksichtigt.

Das Grundstück wird mit der Auflage des öffentlich geförderten Wohnungsbaues (sozialer Wohnungsbau) angeboten. Eine entsprechende Forderung nach einer Mindestquote von 20% beim öffentlich geförderten Wohnungsbau wird im Bieterverfahren neben dem Höchstgebot als Zuschlagskriterium formuliert.

Zur Erfüllung der Auflage des öffentlich geförderten Wohnungsbaues (sozialer Wohnungsbau) ist eine Mindestquote von 20% nachzuweisen.

 Energiestandard:

- die Gebäude sind nach dem Standard "Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit" zu errichten

- die Standards stehen im Mittelpunkt, eine Förderung muss nicht nachgewiesen werden

- die Beteiligung der Zertifizierungsstelle wird nicht gefordert.

Den Lageplan finden Sie hier.