Mit Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 07.12.2021 wurden Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes I-51, Wegberg – Sondergebiet Krematorium, gefasst. In der Sitzung des Rates am 20.12.2022 wurden die Vermarktungsmodalitäten beschlossen.
Diese Modalitäten umfassen die Vermarktung eines Teiles des Friedhofsgeländes in Wegberg (Friedhofstraße). In die Vermarktung kommt ein Teil von ca. 6.500 m² der Erweiterungsfläche am Friedhof Wegberg. Aufgabe der Verwaltung ist es nunmehr, geeignete Investoren/Projektierer/Betreiber zu finden.
Um eine frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bauleitverfahrens und Bebauungsplanverfahrens zu starten, werden Entwurfsunterlagen benötigt, welche durch den Investor/Projektierer/Betreiber bereitgestellt werden sollen. Dies hat den Vorteil, dass bereits in einem frühen Stadium der Planungen zur Schaffung von Baurecht konkrete und zum Projekt passende Planungsunterlagen bereitgestellt werden können.
An dieser Stelle wird deutlich kommuniziert, dass die Stadt Wegberg über die Aufstellungsbeschlüsse die Grundlagen geschaffen hat, der Abschluss des Planverfahrens jedoch in der Hand des Investors/Projektierers/Betreibers verbleibt, da dieser projektspezifische
-Entwurfsunterlagen
-Planungsunterlagen
-Gutachten, Genehmigungen, Zustimmungen etc.
beisteuern muss.
In Abstimmung mit dem Stadtrat/Fachausschuss übernimmt der Investor/Projektierer/Betreiber im Verfahren die Planungen und später die baulichen Ausführungen, sowie das unternehmerische Risiko.
Mit diesem Aufruf wird in einem ersten Schritt das grundsätzliche Interesse an einer Projektierung zur Errichtung und zum Betrieb eines Krematoriums abgefragt. Details, auch zu Quadratmeterpreisen , Vertragsausgestaltungen o.ä., sind dann in einem zweiten Schritt abzustimmen.
4 Januar 2023, von Ulrich Lambertz